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FAQ

Tierversicherung

 

Wir beantworten Deine Fragen!

Welche Tiere/ Rassen können versichert werden?

Versicherbar sind alle Hunde-,Pferde und Katzenrassen

Wer bezahlt den Tierarzt?

Grundsätzlich zahlt immer der Tierhalter den Tierarzt und bekommt dann das Geld von seiner Versicherung wieder. Eine Direkte Abrechnung ist möglich zwischen Arzt und Versicherung, dem muss aber der Arzt zustimmen und daran scheitert es oftmals in der Praxis.

Welche Vertragslaufzeiten gibt es?

Grundsätzlich haben alle Verträge 1-3 jährigere Laufzeiten. Du hast bei allen Anbietern ein freihes Wahlrecht. Dementsprechend sind auch die Mindestlaufzeiten gestaffelt.

Sind Tierversicherungen von der Steuer absetzbar?

Nein.

Wie erfolgt die Einstufung eines Mischlings in der Hundekrankenversicherung?

Sofern es sich um einen Mischling handelt und die Rasse nicht eindeutig feststellbar ist, erfolgt die Tarifierung nach der zu er-wartenden Schulterhöhe des ausgewachsenen Hundes.

Gibt es eine Tarifierung nach Alter des Tieres und ändern sich die Prämien aufgrund des Alters während der Laufzeit des Vertrages?

Ja, es gibt Altersgruppen in den meisten Tarifen, diese finden Sie immer deutlich ausgewiesen. Der Hautpunterschied sind jährliche Anpassungen oder Anpassungen in Intervallen mit der vollendung des z.B 3,5 oder 7, Lebensjahres.

Gibt es ein Mindest- oder Höchstaufnahmealter?

Ja, das Mindestaufnahmealter ist 2 Monate, das Höchstaufnahmealter ist 9 Jahre.

Wie wird das Tier eingestuft, wenn das Alter nicht bekannt ist? (z.B. zugelaufene Katze)

Das Alter sollte bei einer tierärztlichen Untersuchung bestimmt und in den Tierpass eingetragen werden.

Wie erfolgt die Berechnung, wenn vertraglich ein Selbstbehalt vereinbart wurde?

Es handelt sich um einen Selbstbehalt je Versicherungsfall, d. h. die verschiedenen Kostenpositionen werden aufsummiert (je nach Erstattungssätzen), anschließend wird von der Gesamterstattungssumme der Selbstbehalt abgezogen.

Wie wird ein Schadensfall im Ausland abgerechnet? Besteht auch Versicherungsschutz, wenn man mit seinem Tier extra zur Behandlung ins Nachbarland fährt?

Es werden die Gebühren des Tierarztes im Nachbarland erstattet, begrenzt auf die Erstattungshöhe, die nach der versicherten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Deutschland bei diesem Behandlungsfall hätte erstattet werden müssen. Auch die bewusste Wahl eines ausländischen Tierarztes ist möglich.

Sind Transportkosten vom/zum Tierarzt oder zur Tierklinik mitversichert?

Nein, Transportkosten sind ausgeschlossen. Das Wegegeld/die Reisekosten des Tierarztes für dessen Hausbesuch werden erstattet, sofern das versicherte Tier nicht transportfähig war und der Tierarzt dies bestätigt.

Werden Portokosten oder Kurierkosten (z.B. Versand ins Labor) erstattet?

Ja, eine Erstattung der Porto- und Kurierkosten erfolgt im Rahmen des versicherten Bausteines.

Werden Bestattungskosten oder das Einschläfern des Tieres bezahlt?

Bestattungskosten können bei Premiumanbietern mit Pauschalen mitversichert werden.

Es werden Kosten für die Einschläferung durch Injektion erstattet, sofern der Gesundheitszustand des versicherten Tieres nicht wiederhergestellt werden kann und eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten ist.

Warum werden meine Beiträge teurer?

Es wird in 2 Arten von Beitragsanpassungen unterschieden.

Altersanpassung – fest im Vertrag verankert und in einem festgelegten Intervall

“BAP” Beitragsanpassung durch die Versicherung –                      Die Versicherung erhöht die Beiträge, weil mehr Geld für Schäden ausgegeben als eingenommen wurde. Es entsteht ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat, nach Zugang des Schreibens.

Was ist wenn das Tier bei Antragsstellung gesund war und in der Wartezeit erstmalig eine Krankheit diagnostiziert wird. Besteht dann nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit Versicherungsschutz?

Nein, in der Wartezeit diagnostizierte/auftretende Erkrankungen und deren Folgen sind dauerhaft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aber als Unfall gilt auch die Aufnahme von Gift- und Schadködern.

Wie verhält es sich mit den Wartezeiten bei Vertragsumdeckungen?

Hier gibt es grundlegend die Regelung das sollte ein nahtloser Übergang ders Verischerungsschutzes gewährleistet sein, gilt sofort der voll Umfang. Wichtig! Es gibt Anbieter am Markt die bei Erweiterung oder wechsel dies nicht anrechnen. Es muss insbesondere auf die Einfache Wartezeit und auf die erweiterte Wartezeit für ausgewiesene Erkrankungen geachtet werden.Daher sollte es immer vorher geklärt werden.

Gibt es einen Mehrtierrabatt?

Die meisten Anbieter haben solche Rabatte nicht, die Allianz und Uelzener haben einen  Mehrvertragsrabatt der jeweils beachtet werden kann. Dieser richtet sich nach der Stückzahl der Verträge.

Ist eine mehrjährige Laufzeit möglich und gibt es dann einen Laufzeitrabatt?

Ja, 3 Jahresverträge sind möglich und bietet oftmals Rabatte bis zu 10% Nachlass

Müssen Vierbeiner wirklich geschippt werden oder reicht auch eine Tätowierung oder Lebensnummer?

Wichtig ist, dass das versicherte Tier eindeutig identifizierbar ist. Dies kann durch einen Chip oder eine Tätowierung erfolgen. Bei Pferden ist die Identifikation über die Lebensnummer geregelt.

Was ist wenn das Tier verkauft wird? Kann der Käufer den Vertrag übernehmen?

Ja, eine Weiterführung des Vertrages über den Käufer ist möglich. Es wird ein neuer Vertrag mit einer neuen Versicherungsscheinnummer ausgefertigt. Dies kann große Vorteile mitsich bringen, da der Käufer nicht immer neuen Versicherungschutz aufgrund von Vorerkrankungen erhält.

Sind blinde Tiere in der Tier-Krankenversicherung versicherbar?

Grundlegend gibt es viele Anbieter die sofort ablehen würden, solche eingrenzbaren Leiden, können aber mit Ausschlüssen gesondert versichert werden, bei einer Hand voll Anbietern. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Gibt es eine Impfpflicht für unsere Vierbeiner?

Grundsätzlich ist es dem VN überlassen ob und gegen was er seine Tiere impft.

Fragen geklärt?

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